Socialmedia-Redaktion
Annika Weckbecker
Kreuzweidenstraße 52a
53604 Bad Honnef
Tel.: 0177-2350954
Mail: redaktion@socialnet-works.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Geltungsbereich, Definitionen
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Social Media (im Folgenden „AGB“
genannt) der Redaktion socialnet-works., Bernhard-Klein-Straße 4, 53604 Bad
Honnef (im Folgenden „Anbieter" genannt) gelten für alle Verträge,
Ergänzungen, Erweiterungen und Modifizierungen von Verträgen zwischen dem
Anbieter und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber" genannt) über die
Erbringung der Leistung Social Media (im Folgenden „Leistungserbringung“
genannt). Alle diese Verträge, Ergänzungen, Erweiterungen und Modifizierungen
werden im Folgenden zusammenfassend „Vertrag“ genannt.
1.2
Eine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung wird im
Folgenden als „Leistungsauftrag“ bezeichnet“.
1.3
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebern
werden zurückgewiesen. Sie kommen auch nicht zur Anwendung, wenn sie den AGB
des Anbieters nicht oder nur teilweise widersprechen.
2.
Zustandekommen des Vertrages / Abtretung / Änderungen nach Vertragsschluss
2.1
Leistungsaufträge können entweder als separater Auftrag erteilt werden
oder durch die Beauftragung eines Online-Paketes (Kampagne) des Anbieters,
soweit dieses Online-Paket gemäß getroffener Vereinbarung die
Leistungserbringung beinhaltet. Die jeweiligen Leistungsumfänge der Pakete des
Anbieters ergeben sich aus den entsprechenden Artikelbeschreibungen des
Anbieters.
2.2
Der Auftraggeber erteilt unter Verwendung des hierfür vorgesehenen
Auftragsformulars einen für ihn verbindlichen Leistungsauftrag. Ein Vertrag
über die Leistungserbringung kommt durch Zugang einer schriftlichen
Annahmeerklärung/Auftragsbestätigung durch den Anbieter zustande. Im Falle
vorheriger Leistungserbringung durch den Anbieter gilt der Leistungsauftrag mit
der Leistungserbringung als angenommen.
2.3
Die im Vertrag vereinbarte Leistung auf Dritte zu übertragen ist dem
Auftraggeber – unter Ausnahme des Anwendungsbereiches von § 354a HGB – nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters gestattet.
2.4
Nach Vertragsschluss durch den Auftraggeber gewünschte Änderungen müssen
dem Anbieter schriftlich mitgeteilt werden. Solche Änderungswünsche wirken sich
auf den Vertragsgegenstand nur aus, wenn der Anbieter dem Auftraggeber die
Ausführung der Änderungswünsche ausdrücklich bestätigt. Etwaige Kosten vom
Auftraggeber gewünschter oder zu vertretender Änderungen des
Vertragsgegenstandes trägt der Auftraggeber.
3.
Vertragsgegenstand, Ausführung
3.1 Der Umfang und Inhalt der
Leistungserbringung ergibt sich aus den in der Artikelbeschreibung getroffenen
Regelungen, den im Vertrag und dessen Anlagen getroffenen Regelungen und
ergänzend aus diesen AGB.
3.2
Die vereinbarten Leistungen erbringt der Anbieter nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter, deren Auswahl
dem Anbieter vorbehalten bleibt.
3.3
Der Anbieter ist stets berechtigt, die Leistungserbringung durch andere
Subunternehmer und/oder Personen (alle im Folgenden „Erfüllungsgehilfen"
genannt) ausführen zu lassen. Dies gilt auch, wenn im Rahmen dieser AGB oder
anderer Vertragsunterlagen nur der Anbieter als Leistender genannt wird.
4.
Handlungsvollmacht des Anbieters / Nutzungsbedingungen der
Plattformbetreiber
4.1
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter im
Namen des Auftraggebers die Blogseite und Accounts einrichtet und hierüber mit
dem Auftraggeber abgestimmte Inhalte veröffentlicht.
4.2
Bei der Einrichtung der Accounts auf den Social Media Plattformen und der
Veröffentlichung von Inhalten tritt der Anbieter gegenüber den Betreibern der
jeweiligen Social-Media-Plattformen für den und im Namen des Auftraggebers auf.
4.3
Durch die Einrichtung der Accounts kommen wirksame Nutzungsverträge
zwischen dem Auftraggeber und dem Betreiber der jeweiligen
Social-Media-Plattform zustande.
4.4
Dem Auftraggeber ist bekannt und er ist damit einverstanden, dass in die
Nutzungsverträge mit den Plattformbetreibern die jeweiligen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen der Plattformbetreiber einbezogen
werden. Von dem Inhalt dieser Nutzungsbedingungen und Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Plattformbetreiber, welche auf den Internetseiten der
jeweiligen Plattformbetreiber einzusehen sind, verschafft sich der Auftraggeber
eigenständig Kenntnis. Auf Anfrage teilt der Anbieter dem Auftraggeber die
genauen Links der Internetseiten mit, auf denen die Bedingungen der jeweiligen
Plattformbetreiber eingesehen werden können.
5.
Freigabefiktion
5.1
Vor der Veröffentlichung von Inhalten (Ausnahme redaktionelle Posts) bringt der Anbieter die zur
Veröffentlichung vorgesehenen Inhalte dem Auftraggeber zur Kenntnis mit der
gleichzeitigen Aufforderung, die Zustimmung zur Veröffentlichung der
mitgeteilten Inhalte (im Folgenden „Freigabe“ genannt) zu erteilen.
5.2
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Leistungserbringung eine jeweils
zeitnahe Reaktion des Auftraggebers auf die Freigabeanfragen des Anbieters
voraussetzt. Deshalb stellt der Auftraggeber sicher, dass er die
Freigabeanfragen des Anbieters über den oder die vereinbarten
Kommunikationswege (telefonisch oder per E-Mail) stets zeitnah, spätestens
innerhalb von drei Werktagen, zur Kenntnis nehmen, diese prüfen und hierauf
umgehend reagieren kann. Zeiträume, in denen dem Auftraggeber eine solche
zeitnahe Reaktion nicht möglich ist (z. B. wegen Betriebsferien) wird der
Auftraggeber dem Anbieter rechtzeitig mitteilen.
5.3
Jeweils spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Mitteilung zur
Veröffentlichung vorgesehener Inhalte wird der Auftraggeber dem Anbieter auf
dem hierfür vereinbarten Kommunikationsweg (soweit nicht anders vereinbart per
E-Mail) entweder eine Mitteilung über die Freigabe zukommen lassen, oder aber
der Veröffentlichung widersprechen unter Angabe der gegen die Veröffentlichung
sprechenden Gründe.
5.4
Erfolgt binnen drei Werktagen nach Mitteilung zur Veröffentlichung
vorgesehener Inhalte weder eine Freigabe noch ein Widerspruch durch den
Auftraggeber, gelten die durch den Anbieter mitgeteilten Inhalte als zur Veröffentlichung
freigegeben. Auf diese Freigabewirkung wird der Anbieter den Auftraggeber im
Rahmen der Mitteilung hinweisen.
6.
Leistungsumfang / Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1
Der Anbieter erstellt und/oder verlinkt und/oder pflegt im vertraglich
vereinbarten Umfang für den Auftraggeber eine Blogseite und/oder einen oder
mehrere Accounts auf einer oder mehreren Social Media Plattformen.
6.2
Die erste Einrichtung von Blogseite und/oder Account(s) erfolgt auf der
Grundlage der Angaben des Auftraggebers im Profilbogen bei Vertragsschluss. Die
Leistungserbringung durch den Anbieter setzt daher die vorherige Mitteilung der
im Profilbogen abgefragten Daten durch den Auftraggeber voraus.
6.3
Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, erstellt und pflegt der
Anbieter die vereinbarten Blogseiten und Accounts auf Basis der vom
Auftraggeber rechtzeitig und auf eigene Kosten dem Anbieter per E-Mail zur
Verfügung zu stellenden Daten, Texte, Fotos, Grafiken, und/oder sonstigen
erforderlichen Informationen (im Folgenden zusammenfassend „Materialien“
genannt).
6.4
Soweit die Leistungserbringung auf der Grundlage vorbestehender Blogs
oder Social Media Accounts erfolgt, gehört zu den beizubringenden Materialien
auch die Mitteilung aller erforderlichen Zugangsdaten und die Abgabe jeglicher
für die Leistungserbringung erforderlichen Erklärungen.
6.5
Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Eignung der
mitgeteilten Daten und Materialien für die beabsichtigte Nutzung, deren
inhaltliche Richtigkeit, deren Aktualität sowie die rechtliche Zulässigkeit der
Nutzung einschließlich der Einhaltung der Nutzungsbedingungen der
Plattformbetreiber (vgl. Absatz 4.4). Zu den durch den Auftraggeber
beizubringenden Informationen zählen u. a. sämtliche für das Impressum und in
sonstiger Weise nach dem Telemediengesetz oder sonstigen rechtlichen Regelungen
erforderlichen Daten und Angaben (z. B. berufsrechtliche Vorgaben,
Pflichtangaben nach TKG). Müssen Materialien durch den Anbieter oder seine
Erfüllungsgehilfen über den vereinbarten Umfang hinaus angepasst werden, trägt
der Auftraggeber die hierdurch entstehenden Kosten.
6.6
Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger, insbesondere verspäteter
Anlieferung oder nachträglicher Änderung von Materialien, Zugangsdaten oder
sonstigen Informationen verschiebt sich der Beginn der Leistungserbringung um
den durch die Verzögerung eingetretenen Zeitraum zzgl. einer angemessenen
Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch den Anbieter. Stellt der
Auftraggeber nach Fristsetzung durch den Anbieter für die Leistungserbringung
erforderliche Inhalte nicht fristgemäß zur Verfügung, ist der Anbieter darüber
hinaus berechtigt – aber nicht verpflichtet – den Inhalt der
Blog-/Account-Seiten insoweit im für den Auftraggeber zumutbaren Umfang nach
eigenem Ermessen zu gestalten oder aber vom Vertrag zurück zu treten. Tritt der
Anbieter aus den in diesem Absatz genannten Gründen vom Vertrag zurück, hat der
Auftraggeber für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen des Anbieters die
Vergütung in voller Höhe zu entrichten.
6.7
Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, sind Bild- und
Textbearbeitungen, -anpassungen und -korrekturen nicht Bestandteil der
Leistungserbringung, können aber aufgrund separater Vereinbarung auf Kosten des
Auftraggebers erbracht werden.
6.8
Vereinbaren die Parteien abweichend von dem Vorstehenden, dass der
Anbieter Texte gestalten soll, stellt der Anbieter nach eigenem Ermessen auf
Grundlage der Vorgaben des Auftraggebers im vereinbarten Umfang Texte für die
Verwendung auf der vereinbarten und durch den Anbieter erstellten
Blog-/Account-Seite zur Verfügung.
6.9
Der Anbieter ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Verwendung,
Einbindung und/oder Veröffentlichung von Materialien, Texten, Bildern oder
sonstigen Daten abzulehnen, soweit technische Gründe entgegenstehen und/oder
Inhalte gegen Rechtsvorschriften, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter
verstoßen und/oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu
gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Insbesondere dürfen
Materialien oder sonstige zur Verwendung überlassene Daten nicht i. S. d. § 131
StGB zum Rassenhass aufstacheln, den Krieg und/oder Gewalt verherrlichen oder
verharmlosen, sexuell anstößige oder in sonstiger Weise herabsetzende,
ehrverletzende, anstößige, erotische und/oder i. S .d. § 184 StGB pornographische Inhalte aufweisen
und/oder auf entsprechende Angebote hinweisen. Erlangt der Anbieter erst nach
Umsetzung oder Verwendung Kenntnis von solchen Verstößen, ist der Anbieter
berechtigt, die betroffenen Inhalte zu löschen oder bis zum Erzielen einer
einvernehmlichen diesbezüglichen Parteivereinbarung die betroffene
Leistungserbringung abzubrechen oder rückgängig zu machen. Aus einem solchen
Vorgang kann der Auftragnehmer keinerlei Erstattungs-, Kündigungs- oder
sonstige Ansprüche oder Rechte gegenüber dem Anbieter geltend machen, dem
Anbieter steht jedoch ein Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages zu. Für
die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten kommt der Auftraggeber in
voller Höhe auf.
6.10 Herausgeber und inhaltlich
Verantwortlicher der jeweiligen Veröffentlichung ist der Auftraggeber und nicht
der Anbieter. Der Auftraggeber trägt eigenverantwortlich dafür Sorge, dass die
durch ihn gestellten und freigegebenen Inhalte nicht gegen die Bedingungen der
Plattformbetreiber sowie gegen sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen
.
6.11
Der Auftraggeber sichert zu, dass er hinsichtlich sämtlicher Materialien
und freigegebener Inhalte über alle Rechte verfügt, die für die vereinbarte
Nutzung durch den Anbieter erforderlich sind. Es ist ausschließlich Sache des
Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-,
datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit einschließlich der
Einhaltung der Nutzungsbedingungen der Plattformbetreiber und etwaige
Pflichtangaben in Bezug auf die zu veröffentlichenden Inhalte vor
Veröffentlichung der Leistungsergebnisse – soweit möglich vor Erteilung des Leistungsauftrages
– von sich aus zu klären bzw. klären zu lassen. Dem Anbieter obliegt keine
rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der zu veröffentlichenden Inhalte.
6.12
Soweit dem Auftraggeber oder Dritten im Hinblick auf die Materialien,
die freigegebenen Inhalte, jegliche Ergebnisse der Leistungen des Anbieters
oder Teile hiervon Urheber-, Leistungsschutzrechte oder sonstige Rechte
zustehen oder entstehen, überträgt der Auftraggeber – soweit seine Rechtsmacht
reicht – dem Anbieter, den mit diesem verbundenen Unternehmen und sämtlichen
mit der Leistungserbringung befassten Erfüllungsgehilfen im für die
Leistungserbringung erforderlichen Umfang unwiderruflich die exklusiven,
inhaltlich, zeitlich und räumlich unbegrenzten, weiter übertragbaren Nutzungsrechte,
Leistungsschutzrechte und sonstigen Rechte oder Befugnisse hinsichtlich der
Werbematerialien, aller Leistungen und deren Ergebnissen. Diese
Nutzungsrechtsübertragung berechtigt den Anbieter, seine verbundenen
Unternehmen und seine Erfüllungsgehilfen zur Nutzung mittels aller technischen
Verfahren, wie sie bereits heute bekannt sind oder zukünftig bekannt werden,
und schließt insbesondere das Recht zu Vervielfältigung, Verbreitung,
Übermittlung, Änderung, Übersetzung, Synchronisation, Bearbeitung, Verbindung
mit anderen Werken und Medien sowie das Recht zur öffentlichen Aufführung und
Zugänglichmachung, zur Sendung in Hörfunk und Fernsehen und durch andere
optisch-akustische Verfahren sowie die Videogrammrechte (z. B. Vervielfältigung
und Verbreitung auf Bild-/Tonträgern aller Art) und die Verwertung über das
Internet und Telekommunikationsnetze ein und gilt in gleicher Weise für die
Auswertung von Teilen der Leistungen des Anbieters und deren Ergebnissen.
6.13
Soweit die Leistungserbringung oder Teile hiervon oder andere
vereinbarte Leistungen des Anbieters aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender
Umstände nicht oder nicht rechtzeitig fertig gestellt werden können, hat dies
keinerlei Einfluss auf die Zahlungspflicht des Auftraggebers.
6.14
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter im
vorstehend beschriebenen Umfang die Ergebnisse der Leistungserbringung oder
Teile hiervon als Referenz zur Eigenwerbung und zur Kundenberatung
unentgeltlich nutzt. Dies gilt auch für Eigenwerbung im Internet.
6.15
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten –
insbesondere Änderungen von Adressdaten, Bankverbindung und/oder
E-Mail-Adressen – unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen.
7.
Haftung des Auftraggebers
7.1 Im Falle der Inanspruchnahme durch
Dritte, die geltend machen, dass die durch den Auftraggeber überlassenen
Materialien und/oder freigegebenen Inhalte und oder sonstige durch den
Auftraggeber veranlasste Gestaltungen und/oder Veröffentlichungen gegen Rechte
Dritter verstoßen, haftet allein der Auftraggeber.
7.2
Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen diesbezüglichen
Ansprüchen und den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung frei. Ferner
verpflichtet sich der Auftraggeber, den Anbieter nach Kräften mit allen
erforderlichen Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung
gegenüber Dritten zu unterstützen.
8.
Vertragslaufzeit / Rücktritt / Kündigung
8.1
Der Beginn und die Laufzeit des Vertrages ergeben sich aus der
vertraglichen Vereinbarung. In Ermangelung einer solchen beginnt der Vertrag
mit dem Beginn der Leistungserbringung.
8.2
Soweit die Parteien die Erbringung der Leistungen social-full-service oder social full service mini vereinbaren, wird der jeweilige Vertrag für eine Vertragslaufzeit von drei Monaten
geschlossen und verlängert sich automatisch um weitere drei Monate, wenn nicht mit einer Frist von vier Kalenderwochen zum Ende der Kampagne gekündigt wird.
8.3
Sofern im Auftragsformular abweichende Fristen für die
Mindestvertragslaufzeit, die Dauer der Vertragsverlängerung oder die
Kündigungsfrist vorgesehen sind, gelten diese vorrangig.
8.4
Unberührt bleibt das Recht zum Rücktritt resp. zur außerordentlichen
fristlosen Kündigung oder Nichterbringung der Leistung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Der Anbieter ist
zum Rücktritt resp. zur fristlosen Kündigung des Vertrages oder Nichterbringung der Leistung insbesondere
berechtigt, wenn
8.4.1. der Auftraggeber gegen gesetzliche Verbote oder sonstige vereinbarte
inhaltliche Vorgaben, insbesondere urheber-, wettbewerbs-, marken-, namens-,
persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen
einschließlich der Einhaltung der Nutzungsbedingungen der Plattformbetreiber
(vgl. Absatz 4.4), verstößt
8.4.2.
der Auftraggeber mit der monatlichen Vergütung ab Rechnungsstellung 4 Wochen in Verzug gerät,
8.4.3.
ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers beantragt,
eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, oder aus anderen
Umständen die Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers erkennbar wird, oder
8.4.4.
eine nach derzeitigem Stand nicht vorherzusehende grundlegende Änderung
der rechtlichen oder technischen Standards oder andere Umstände es dem Anbieter
unzumutbar machen, die vertragliche Leistung zu erbringen.
8.5
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8.6
In den Fällen der 8.4.1 bis 8.4.3 ist der Anbieter berechtigt, die
vereinbarte Vergütung zu verlangen. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen
lassen, was er infolge der Beendigung des Vertrages an Aufwendungen erspart
oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben
böswillig unterlässt.
8.7
Im Falle des 8.4.4 hat der Auftraggeber für bis zum Zeitpunkt des
Rücktritts erbrachte Leistungen des Anbieters die Vergütung in voller Höhe zu
entrichten.
8.8
Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, bei
Beanstandungen/Inanspruchnahme durch Dritte, worüber er den Auftraggeber
umgehend zu unterrichten hat, ohne weitere Sachprüfung die Leistungserbringung,
gegebenenfalls bis zur Klärung der Rechtslage, auszusetzen. In diesem Fall ist
der Auftraggeber auch weiterhin zur Zahlung der vertragsgemäßen Vergütung
verpflichtet. Er kann jedoch den Vertrag außerordentlich mit einer Auslauffrist
von zwei Wochen kündigen.
8.9
Im Falle der Kündigung überträgt der Anbieter dem Auftraggeber auf
Anforderung die Zugangsdaten für die Accounts auf eine durch den Auftraggeber
mitgeteilte E-Mail-Adresse. Eine Übertragung der Blogseite ist ausgeschlossen.
8.10
Auf Wunsch des Auftraggebers kann eine Übertragung der Inhalte der
Blogseite auf eine durch den Auftraggeber zu benennende Domain sowie eine
entsprechende Anpassung der Verlinkungen auf den Social-Media-Plattformen
erfolgen. Der Auftraggeber gewährt dem Anbieter in diesem Fall im für die
Übertragung erforderlichen Umfang Zugang zu der neuen Zieldomain und übernimmt
die durch den Anbieter mitgeteilten Kosten der Übertragung und Anpassung.
9.
Nutzungsrechtsübertragung
9.1
Soweit dem Anbieter durch oder im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung, jeglichen Ergebnissen der Leistungserbringung oder Teilen
hiervon Urheber-, Leistungsschutzrechte oder sonstige Rechte zustehen oder
entstehen, räumt der Anbieter dem Auftraggeber mit Eingang der vollständigen
Bezahlung – im Falle der Beauftragung im Rahmen eines Online-Paketes mit
Eingang des Paketpreises – alle für die Nutzung der vereinbarten Blogseite und
Accounts auf Social Media Plattformen erforderlichen Nutzungsrechte an den
Leistungsergebnissen ein. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers
ruhen diese Nutzungsrechte.
9.2
Der Anbieter weist darauf hin, dass insbesondere im Falle eines gemäß
Absatz 6.9 überlassenen Bildes aus einer Bilddatenbank jede über den in Absatz
6.9 beschriebenen Nutzungsumfang hinausgehende Nutzung Unterlassungs- und
Schadensersatzansprüche Dritter begründen kann.
10.
Haftung des Anbieters / Mängelbeseitigung
10.1
Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die Leistungserbringung mittels
Software erfolgt, und dass Software niemals vollständig fehlerfrei erstellt
werden kann. Der Anbieter kann insoweit nicht gewährleisten, dass die
Leistungserbringung unter allen Hard- und Softwarekonstellationen
(„Systemkonfigurationen“), insbesondere unter Verwendung unterschiedlicher
Internet-Browser, stets fehler- und unterbrechungsfrei läuft und sämtliche
Fehler behebbar sind oder behoben werden. Insoweit ist keine absolut
fehlerfreie Leistung geschuldet. Der Anbieter und seine Erfüllungsgehilfen
erbringen die Leistung vielmehr so, dass sie bei Lieferung unter den
verbreitetesten Systemkonfigurationen verwendbar sind. Unter unterschiedlichen
Systemkonfigurationen kann das Erscheinungsbild eines Produktes aber
unterschiedlich ausfallen, was unvermeidlich ist und keinen Mangel darstellt.
10.2
Für das Erreichen eines bestimmten Erfolges oder das Erzielen bestimmter
Leistungsergebnisse haftet der Anbieter nur, soweit dies in einer schriftlichen
Vereinbarung ausdrücklich abweichend vorgesehen ist.
10.3
Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die Einblendung, Platzierung und Art
der Darstellung von Accounts auf Social Media Plattformen nach den ihm
bekannten Nutzungsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
jeweiligen Plattformbetreiber erfolgt und ausschließlich im Ermessen der
jeweiligen Plattformbetreiber liegt, welche die Art der Einblendung,
Platzierung und Darstellung ändern können. Eine statische Einblendung oder
bestimmte Platzierung sowie eine ständige Auffindbarkeit der Accounts sind
folglich nicht geschuldet.
10.4
Im Falle ganz oder teilweise mangelhafter Leistung durch den Anbieter
steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Nachbesserung zu. Schlägt die
Nachbesserung dreimal fehl, so hat der Auftraggeber wahlweise ein Recht auf
Herabsetzung des Preises (Minderung) in angemessener Weise oder Rücktritt. Die
Minderung erfolgt in dem Umfang, in dem der Zweck des Vertrages beeinträchtigt
wurde (maximal in Höhe der Vergütung für die jeweils betroffene Leistung). Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
10.5
Soweit es sich um offensichtliche Fehler handelt, sind Mängelrügen dem
Anbieter innerhalb von 14 Tagen schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine
rechtzeitige Mitteilung, sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen. Die
Verjährungsfrist für alle Ansprüche, auch auf Schadensersatz, beträgt bei
offensichtlichen Mängeln drei Monate.
10.6
Fällt die Leistungserbringung aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu
vertreten hat, insbesondere wegen höherer Gewalt, Streiks, aufgrund Änderungen
gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten
(z. B. Sperrung oder Löschung durch Plattformbetreiber, Unerreichbarkeit der
Social-Media-Plattformen, technische Probleme von Plattformbetreibern oder anderen
Providern, o. ä.), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus
vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit
nachgeholt. Wird durch die vorgenannten Umstände die Leistung unmöglich, so
wird der Anbieter von der Leistungspflicht frei. Die vertraglichen Ansprüche
des Anbieters lässt dies unberührt. Wenn die Behinderung länger als zwei Monate
dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
10.7
Kommt der Anbieter mit Aktualisierungsleistungen in Verzug und ist der
Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, kann er, –
sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – wegen des
Verzögerungsschadens eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges
von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den Teil der vom
Verzug betroffenen Leistungen verlangen. Weitergehende Ansprüche wegen des
Verzugs hat der Auftraggeber, welcher Unternehmer oder eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts ist, nur in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit
oder bei Vereinbarung eines Fixgeschäftes.
10.8
Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand
beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von
Sicherungskopien eingetreten wäre.
10.9
Zu Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Anbieter nur
verpflichtet, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder seinen
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
10.10
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, soweit es sich um
eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
handelt. Als vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten anzusehen,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und
auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall
ist die Haftung auf typische bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden
begrenzt.
10.11
Nicht zu vertreten hat der Anbieter, wenn einzelne seiner Angestellten
oder solcher seiner Erfüllungsgehilfen einfach fahrlässig bei der Abwicklung
massenhafter Werbeaufträge gehandelt haben, und die Fehler durch notwendige und
zumutbare Kontrolle und Überwachung nicht erkannt wurden (Ausreißer im
Massengeschäft).
10.12
Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung übernimmt der
Anbieter keine Haftung.
10.13
Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, ist die Haftung des Anbieters
für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt auf Ersatz von
Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Als wesentliche
Vertragspflichten sind solche Pflichten anzusehen, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren
Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung
der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Des Weiteren ist die Haftung auf
Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens begrenzt.
10.14
Im Falle höherer Gewalt sind sämtliche Schadensersatz- und
Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
10.15
Vorstehende Haftungsbeschränkungen und Verjährungsregeln gelten nicht
für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, für auf arglistigem Verschweigen
eines Mangels oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhende Ansprüche
sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit. Soweit
die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und
sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
11.
Zahlungen / Aufrechnung / Zurückbehaltung
11.1
Der Preis der Leistungserbringung ergibt sich aus der jeweils gültigen
Preisliste des Anbieters oder einer entsprechenden einzelvertraglichen
Vereinbarung. Im Falle der Beauftragung im Rahmen eines Online-Paketes ist der
Preis für die Leistungserbringung im Preis des Online-Paketes enthalten.
11.2
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt Rechnungsstellung durch den
Anbieter zu Beginn der Leistungserbringung.
11.3
Rechnungsbeträge sind bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zu zahlen.
11.4
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Für die Mehrwertsteuer ist der Satz maßgeblich, der am Ende des
jeweiligen Leistungszeitraumes gültig ist.
11.5
Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so kann der Anbieter
den gesamten für die restliche Vertragslaufzeit offenen Rechnungsbetrag auf
einmal in Rechnung stellen.
11.6
Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers
berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, die weitere
Leistungserbringung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes
Zahlungsziel von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu
machen.
11.7
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung, auch wenn
Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn
die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
12.
Eigentumsvorbehalt
Der Anbieter behält sich das Eigentum an den im Rahmen der
Leistungserbringung an den Auftraggeber übergebenen Gegenständen bis zum
Zeitpunkt des Ausgleiches sämtlicher Zahlungsforderungen des Anbieters gegen
den Auftraggeber aus dem Vertragsverhältnis – im Falle der Beauftragung im
Rahmen eines Paketes bis zum Ausgleich des Paketpreises – vor.
13.
Datenschutz
13.1
Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die
Leistungserbringung erforderlichen Daten einschließlich der Internetadressen
der Blog- und Accountseiten werden in automatisierten Dateien gespeichert.
Soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist, wird der Anbieter die
vorstehend benannten Daten auch an mit ihm verbundene Unternehmen und/oder zur
Auftragsabwicklung beauftragte Drittunternehmen (bspw. die Plattformbetreiber
der jeweiligen Social Media Plattformen) übertragen. Mit Erteilung des
Leistungsauftrags erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis zur Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung der Daten.
13.2
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass im Rahmen der Leistungserbringung –
insbesondere im Rahmen der Einrichtung und Veröffentlichung der Blogseiten und
Social Media Accounts – Namen, Anschriften und andere Erreichbarkeitsdaten
zwingend und dauerhaft in Datenbanken gespeichert werden und von Dritten
jederzeit einsehbar sind.
13.3
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die veröffentlichten
Daten einschließlich der Internetadressen der Blog- und Accountseiten in andere
elektronische Verzeichnisse aufgenommen, für Informationszwecke genutzt und
dabei gegebenenfalls im Rahmen der Integration aufbereitet und verändert werden
können.
13.4
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er der Verwendung seiner
E-Mail-Adresse für Werbung des Verlages jederzeit widersprechen kann.
13.5
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er gemäß § 11
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für die Einhaltung der Vorschriften dieses
Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz verantwortlich ist,
soweit die vereinbarungsgemäße Einsichtnahme, Verarbeitung und Beantwortung von
Nutzerkommentaren als Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des § 11 BDSG
anzusehen sein sollte.
13.6
Der Anbieter gewährleistet insoweit hinsichtlich der
vereinbarungsgemäßen Einsichtnahme, Verarbeitung und Beantwortung von
Nutzerkommentaren in seinem Verantwortungsbereich das Folgende:
13.6.1.
Die Datenverarbeitung durch den Anbieter richtet sich nach § 11 BDSG.
13.6.2.
Der Anbieter darf personenbezogene Daten für den Auftraggeber nur in dem
den in der Artikelbeschreibung, im Vertrag und dessen Anlagen und diesen AGB
geregelten Umfang und nach Weisung des Auftraggebers erheben, verarbeiten und
nutzen. Eine Verwendung für andere Zwecke – worunter auch eigene Zwecke des
Anbieters fallen – ist nicht erlaubt. Die verwendeten Daten werden von
sonstigen Datenbeständen getrennt. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des
Auftraggebers nicht erstellt.
13.6.3.
Auf Weisung des Auftraggebers hat der Anbieter unverzüglich, spätestens
innerhalb von 5 Tagen, personenbezogene Daten zu berichtigen, löschen und zu sperren.
13.6.4.
Macht ein Betroffener datenschutzrechtliche Ansprüche (z. B. auf
Auskunft) geltend, so unterstützt der Anbieter den Auftraggeber, indem er nach
Abstimmung mit dem Auftraggeber die Ansprüche erfüllt oder die Anfrage an diese
weiterleitet.
13.6.5.
Der Anbieter bestätigt, dass ihm die einschlägigen
datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind. Der Anbieter sichert zu, dass
er die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter mit den für
sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und sie auf das
Datengeheimnis schriftlich verpflichtet.
13.6.6.
Der Anbieter stellt sicher, dass die Daten durch ein restriktives
User-Verwaltungssystem jederzeit vor unbefugter Verarbeitung geschützt sind,
dass der Zugang zu den Datenverarbeitungsanlagen durch entsprechende
Schließtechnik und Berechtigungsvergabe auf den notwendigen Personenkreis
beschränkt ist sowie dass durch den Einsatz entsprechender technischer
Sicherheitssysteme nach dem aktuell üblichen Stand der Technik kein unbefugter
Zugriff von außen möglich ist.
13.6.7.
Der Anbieter wird den Auftraggeber darauf hinweisen, wenn er der Ansicht
ist, dass eine Weisung des Auftraggebers gegen Datenschutzvorschriften
verstößt.
13.6.8.
Für den Ersatz von Schäden, die ein Betroffener wegen einer nach dem
BDSG oder anderen Vorschriften für den Datenschutz unzulässigen oder
unrichtigen Datenverarbeitungen im Rahmen des Auftragsverhältnisses erleidet,
ist der Auftraggeber gegenüber den Betroffenen verantwortlich. Soweit der
Auftraggeber zum Schadensersatz gegenüber dem Betroffenen verpflichtet ist,
bleibt ihm der Rückgriff bei dem Anbieter vorbehalten.
13.6.9.
Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts an Daten oder Unterlagen ist
während der Vertragsdauer und danach (gleichgültig, aus welchem Grund das
Auftragsverhältnis endet) ausgeschlossen.
14.
Sonstiges
14.1
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag ist
Bonn, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das gilt auch, wenn der
Auftraggeber im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder sein Wohnsitz
unbekannt oder im Ausland ist.
14.2
Sollten eine oder mehrere der in diesen AGB getroffenen Regelungen
unwirksam sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen
unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen
Vorschriften, soweit nicht die Parteien eine Einigung herbeiführen, die den
durch die unwirksame Bestimmung beabsichtigten Zweck erreicht.