IMPRESSUM

socialnet-works.

Socialmedia-Redaktion
Annika Weckbecker

Kreuzweidenstraße 52a
53604 Bad Honnef

Tel.: 0177-2350954
Mail: redaktion@socialnet-works.de





Allgemeine Geschäftsbedingungen


1.    Geltungsbereich, Definitionen

1.1    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Social Media (im Folgenden „AGB“ genannt) der Redaktion socialnet-works., Bernhard-Klein-Straße 4, 53604 Bad Honnef (im Folgenden „Anbieter" genannt) gelten für alle Verträge, Ergänzungen, Erweiterungen und Modifizierungen von Verträgen zwischen dem Anbieter und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber" genannt) über die Erbringung der Leistung Social Media (im Folgenden „Leistungserbringung“ genannt). Alle diese Verträge, Ergänzungen, Erweiterungen und Modifizierungen werden im Folgenden zusammenfassend „Vertrag“ genannt.

1.2    Eine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung wird im Folgenden als „Leistungsauftrag“ bezeichnet“.

1.3    Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebern werden zurückgewiesen. Sie kommen auch nicht zur Anwendung, wenn sie den AGB des Anbieters nicht oder nur teilweise widersprechen.


2.    Zustandekommen des Vertrages / Abtretung / Änderungen nach Vertragsschluss

2.1    Leistungsaufträge können entweder als separater Auftrag erteilt werden oder durch die Beauftragung eines Online-Paketes (Kampagne) des Anbieters, soweit dieses Online-Paket gemäß getroffener Vereinbarung die Leistungserbringung beinhaltet. Die jeweiligen Leistungsumfänge der Pakete des Anbieters ergeben sich aus den entsprechenden Artikelbeschreibungen des Anbieters.

2.2    Der Auftraggeber erteilt unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Auftragsformulars einen für ihn verbindlichen Leistungsauftrag. Ein Vertrag über die Leistungserbringung kommt durch Zugang einer schriftlichen Annahmeerklärung/Auftragsbestätigung durch den Anbieter zustande. Im Falle vorheriger Leistungserbringung durch den Anbieter gilt der Leistungsauftrag mit der Leistungserbringung als angenommen.

2.3    Die im Vertrag vereinbarte Leistung auf Dritte zu übertragen ist dem Auftraggeber – unter Ausnahme des Anwendungsbereiches von § 354a HGB – nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters gestattet.

2.4    Nach Vertragsschluss durch den Auftraggeber gewünschte Änderungen müssen dem Anbieter schriftlich mitgeteilt werden. Solche Änderungswünsche wirken sich auf den Vertragsgegenstand nur aus, wenn der Anbieter dem Auftraggeber die Ausführung der Änderungswünsche ausdrücklich bestätigt. Etwaige Kosten vom Auftraggeber gewünschter oder zu vertretender Änderungen des Vertragsgegenstandes trägt der Auftraggeber.


3.    Vertragsgegenstand, Ausführung

3.1    Der Umfang und Inhalt der Leistungserbringung ergibt sich aus den in der Artikelbeschreibung getroffenen Regelungen, den im Vertrag und dessen Anlagen getroffenen Regelungen und ergänzend aus diesen AGB.

3.2    Die vereinbarten Leistungen erbringt der Anbieter nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter, deren Auswahl dem Anbieter vorbehalten bleibt.

3.3    Der Anbieter ist stets berechtigt, die Leistungserbringung durch andere Subunternehmer und/oder Personen (alle im Folgenden „Erfüllungsgehilfen" genannt) ausführen zu lassen. Dies gilt auch, wenn im Rahmen dieser AGB oder anderer Vertragsunterlagen nur der Anbieter als Leistender genannt wird.


4.    Handlungsvollmacht des Anbieters / Nutzungsbedingungen der Plattformbetreiber

4.1    Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter im Namen des Auftraggebers die Blogseite und Accounts einrichtet und hierüber mit dem Auftraggeber abgestimmte Inhalte veröffentlicht.

4.2    Bei der Einrichtung der Accounts auf den Social Media Plattformen und der Veröffentlichung von Inhalten tritt der Anbieter gegenüber den Betreibern der jeweiligen Social-Media-Plattformen für den und im Namen des Auftraggebers auf.

4.3    Durch die Einrichtung der Accounts kommen wirksame Nutzungsverträge zwischen dem Auftraggeber und dem Betreiber der jeweiligen Social-Media-Plattform zustande.

4.4    Dem Auftraggeber ist bekannt und er ist damit einverstanden, dass in die Nutzungsverträge mit den Plattformbetreibern die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen der Plattformbetreiber einbezogen werden. Von dem Inhalt dieser Nutzungsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattformbetreiber, welche auf den Internetseiten der jeweiligen Plattformbetreiber einzusehen sind, verschafft sich der Auftraggeber eigenständig Kenntnis. Auf Anfrage teilt der Anbieter dem Auftraggeber die genauen Links der Internetseiten mit, auf denen die Bedingungen der jeweiligen Plattformbetreiber eingesehen werden können.


5.    Freigabefiktion

5.1    Vor der Veröffentlichung von Inhalten (Ausnahme redaktionelle Posts) bringt der Anbieter die zur Veröffentlichung vorgesehenen Inhalte dem Auftraggeber zur Kenntnis mit der gleichzeitigen Aufforderung, die Zustimmung zur Veröffentlichung der mitgeteilten Inhalte (im Folgenden „Freigabe“ genannt) zu erteilen.

5.2    Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Leistungserbringung eine jeweils zeitnahe Reaktion des Auftraggebers auf die Freigabeanfragen des Anbieters voraussetzt. Deshalb stellt der Auftraggeber sicher, dass er die Freigabeanfragen des Anbieters über den oder die vereinbarten Kommunikationswege (telefonisch oder per E-Mail) stets zeitnah, spätestens innerhalb von drei Werktagen, zur Kenntnis nehmen, diese prüfen und hierauf umgehend reagieren kann. Zeiträume, in denen dem Auftraggeber eine solche zeitnahe Reaktion nicht möglich ist (z. B. wegen Betriebsferien) wird der Auftraggeber dem Anbieter rechtzeitig mitteilen.

5.3    Jeweils spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Mitteilung zur Veröffentlichung vorgesehener Inhalte wird der Auftraggeber dem Anbieter auf dem hierfür vereinbarten Kommunikationsweg (soweit nicht anders vereinbart per E-Mail) entweder eine Mitteilung über die Freigabe zukommen lassen, oder aber der Veröffentlichung widersprechen unter Angabe der gegen die Veröffentlichung sprechenden Gründe.

5.4    Erfolgt binnen drei Werktagen nach Mitteilung zur Veröffentlichung vorgesehener Inhalte weder eine Freigabe noch ein Widerspruch durch den Auftraggeber, gelten die durch den Anbieter mitgeteilten Inhalte als zur Veröffentlichung freigegeben. Auf diese Freigabewirkung wird der Anbieter den Auftraggeber im Rahmen der Mitteilung hinweisen.


6.    Leistungsumfang / Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1    Der Anbieter erstellt und/oder verlinkt und/oder pflegt im vertraglich vereinbarten Umfang für den Auftraggeber eine Blogseite und/oder einen oder mehrere Accounts auf einer oder mehreren Social Media Plattformen.

6.2    Die erste Einrichtung von Blogseite und/oder Account(s) erfolgt auf der Grundlage der Angaben des Auftraggebers im Profilbogen bei Vertragsschluss. Die Leistungserbringung durch den Anbieter setzt daher die vorherige Mitteilung der im Profilbogen abgefragten Daten durch den Auftraggeber voraus.

6.3    Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, erstellt und pflegt der Anbieter die vereinbarten Blogseiten und Accounts auf Basis der vom Auftraggeber rechtzeitig und auf eigene Kosten dem Anbieter per E-Mail zur Verfügung zu stellenden Daten, Texte, Fotos, Grafiken, und/oder sonstigen erforderlichen Informationen (im Folgenden zusammenfassend „Materialien“ genannt).

6.4    Soweit die Leistungserbringung auf der Grundlage vorbestehender Blogs oder Social Media Accounts erfolgt, gehört zu den beizubringenden Materialien auch die Mitteilung aller erforderlichen Zugangsdaten und die Abgabe jeglicher für die Leistungserbringung erforderlichen Erklärungen.

6.5    Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Eignung der mitgeteilten Daten und Materialien für die beabsichtigte Nutzung, deren inhaltliche Richtigkeit, deren Aktualität sowie die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung einschließlich der Einhaltung der Nutzungsbedingungen der Plattformbetreiber (vgl. Absatz 4.4). Zu den durch den Auftraggeber beizubringenden Informationen zählen u. a. sämtliche für das Impressum und in sonstiger Weise nach dem Telemediengesetz oder sonstigen rechtlichen Regelungen erforderlichen Daten und Angaben (z. B. berufsrechtliche Vorgaben, Pflichtangaben nach TKG). Müssen Materialien durch den Anbieter oder seine Erfüllungsgehilfen über den vereinbarten Umfang hinaus angepasst werden, trägt der Auftraggeber die hierdurch entstehenden Kosten.

6.6    Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung von Materialien, Zugangsdaten oder sonstigen Informationen verschiebt sich der Beginn der Leistungserbringung um den durch die Verzögerung eingetretenen Zeitraum zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch den Anbieter. Stellt der Auftraggeber nach Fristsetzung durch den Anbieter für die Leistungserbringung erforderliche Inhalte nicht fristgemäß zur Verfügung, ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt – aber nicht verpflichtet – den Inhalt der Blog-/Account-Seiten insoweit im für den Auftraggeber zumutbaren Umfang nach eigenem Ermessen zu gestalten oder aber vom Vertrag zurück zu treten. Tritt der Anbieter aus den in diesem Absatz genannten Gründen vom Vertrag zurück, hat der Auftraggeber für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen des Anbieters die Vergütung in voller Höhe zu entrichten. 

6.7    Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, sind Bild- und Textbearbeitungen, -anpassungen und -korrekturen nicht Bestandteil der Leistungserbringung, können aber aufgrund separater Vereinbarung auf Kosten des Auftraggebers erbracht werden.

6.8    Vereinbaren die Parteien abweichend von dem Vorstehenden, dass der Anbieter Texte gestalten soll, stellt der Anbieter nach eigenem Ermessen auf Grundlage der Vorgaben des Auftraggebers im vereinbarten Umfang Texte für die Verwendung auf der vereinbarten und durch den Anbieter erstellten Blog-/Account-Seite zur Verfügung.

6.9    Der Anbieter ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Verwendung, Einbindung und/oder Veröffentlichung von Materialien, Texten, Bildern oder sonstigen Daten abzulehnen, soweit technische Gründe entgegenstehen und/oder Inhalte gegen Rechtsvorschriften, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter verstoßen und/oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Insbesondere dürfen Materialien oder sonstige zur Verwendung überlassene Daten nicht i. S. d. § 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, den Krieg und/oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößige oder in sonstiger Weise herabsetzende, ehrverletzende, anstößige, erotische und/oder  i. S .d. § 184 StGB pornographische Inhalte aufweisen und/oder auf entsprechende Angebote hinweisen. Erlangt der Anbieter erst nach Umsetzung oder Verwendung Kenntnis von solchen Verstößen, ist der Anbieter berechtigt, die betroffenen Inhalte zu löschen oder bis zum Erzielen einer einvernehmlichen diesbezüglichen Parteivereinbarung die betroffene Leistungserbringung abzubrechen oder rückgängig zu machen. Aus einem solchen Vorgang kann der Auftragnehmer keinerlei Erstattungs-, Kündigungs- oder sonstige Ansprüche oder Rechte gegenüber dem Anbieter geltend machen, dem Anbieter steht jedoch ein Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages zu. Für die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten kommt der Auftraggeber in voller Höhe auf.

6.10    Herausgeber und inhaltlich Verantwortlicher der jeweiligen Veröffentlichung ist der Auftraggeber und nicht der Anbieter. Der Auftraggeber trägt eigenverantwortlich dafür Sorge, dass die durch ihn gestellten und freigegebenen Inhalte nicht gegen die Bedingungen der Plattformbetreiber sowie gegen sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen
.
6.11    Der Auftraggeber sichert zu, dass er hinsichtlich sämtlicher Materialien und freigegebener Inhalte über alle Rechte verfügt, die für die vereinbarte Nutzung durch den Anbieter erforderlich sind. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit einschließlich der Einhaltung der Nutzungsbedingungen der Plattformbetreiber und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf die zu veröffentlichenden Inhalte vor Veröffentlichung der Leistungsergebnisse – soweit möglich vor Erteilung des Leistungsauftrages – von sich aus zu klären bzw. klären zu lassen. Dem Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der zu veröffentlichenden Inhalte.

6.12    Soweit dem Auftraggeber oder Dritten im Hinblick auf die Materialien, die freigegebenen Inhalte, jegliche Ergebnisse der Leistungen des Anbieters oder Teile hiervon Urheber-, Leistungsschutzrechte oder sonstige Rechte zustehen oder entstehen, überträgt der Auftraggeber – soweit seine Rechtsmacht reicht – dem Anbieter, den mit diesem verbundenen Unternehmen und sämtlichen mit der Leistungserbringung befassten Erfüllungsgehilfen im für die Leistungserbringung erforderlichen Umfang unwiderruflich die exklusiven, inhaltlich, zeitlich und räumlich unbegrenzten, weiter übertragbaren Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte und sonstigen Rechte oder Befugnisse hinsichtlich der Werbematerialien, aller Leistungen und deren Ergebnissen. Diese Nutzungsrechtsübertragung berechtigt den Anbieter, seine verbundenen Unternehmen und seine Erfüllungsgehilfen zur Nutzung mittels aller technischen Verfahren, wie sie bereits heute bekannt sind oder zukünftig bekannt werden, und schließt insbesondere das Recht zu Vervielfältigung, Verbreitung, Übermittlung, Änderung, Übersetzung, Synchronisation, Bearbeitung, Verbindung mit anderen Werken und Medien sowie das Recht zur öffentlichen Aufführung und Zugänglichmachung, zur Sendung in Hörfunk und Fernsehen und durch andere optisch-akustische Verfahren sowie die Videogrammrechte (z. B. Vervielfältigung und Verbreitung auf Bild-/Tonträgern aller Art) und die Verwertung über das Internet und Telekommunikationsnetze ein und gilt in gleicher Weise für die Auswertung von Teilen der Leistungen des Anbieters und deren Ergebnissen.

6.13    Soweit die Leistungserbringung oder Teile hiervon oder andere vereinbarte Leistungen des Anbieters aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender Umstände nicht oder nicht rechtzeitig fertig gestellt werden können, hat dies keinerlei Einfluss auf die Zahlungspflicht des Auftraggebers.

6.14    Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter im vorstehend beschriebenen Umfang die Ergebnisse der Leistungserbringung oder Teile hiervon als Referenz zur Eigenwerbung und zur Kundenberatung unentgeltlich nutzt. Dies gilt auch für Eigenwerbung im Internet.

6.15    Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten – insbesondere Änderungen von Adressdaten, Bankverbindung und/oder E-Mail-Adressen – unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen.


7.    Haftung des Auftraggebers

7.1    Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte, die geltend machen, dass die durch den Auftraggeber überlassenen Materialien und/oder freigegebenen Inhalte und oder sonstige durch den Auftraggeber veranlasste Gestaltungen und/oder Veröffentlichungen gegen Rechte Dritter verstoßen, haftet allein der Auftraggeber.

7.2    Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen diesbezüglichen Ansprüchen und den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung frei. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber, den Anbieter nach Kräften mit allen erforderlichen Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.


8.    Vertragslaufzeit / Rücktritt / Kündigung

8.1    Der Beginn und die Laufzeit des Vertrages ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung. In Ermangelung einer solchen beginnt der Vertrag mit dem Beginn der Leistungserbringung.

8.2    Soweit die Parteien die Erbringung der Leistungen social-full-service oder social full service mini vereinbaren, wird der jeweilige Vertrag für eine Vertragslaufzeit von drei Monaten geschlossen und verlängert sich automatisch um weitere drei Monate, wenn nicht mit einer Frist von vier Kalenderwochen zum Ende der Kampagne gekündigt wird.

8.3    Sofern im Auftragsformular abweichende Fristen für die Mindestvertragslaufzeit, die Dauer der Vertragsverlängerung oder die Kündigungsfrist vorgesehen sind, gelten diese vorrangig.

8.4    Unberührt bleibt das Recht zum Rücktritt resp. zur außerordentlichen fristlosen Kündigung oder Nichterbringung der Leistung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Der Anbieter ist zum Rücktritt resp. zur fristlosen Kündigung des Vertrages oder Nichterbringung der Leistung insbesondere berechtigt, wenn

8.4.1.    der Auftraggeber gegen gesetzliche Verbote oder sonstige vereinbarte inhaltliche Vorgaben, insbesondere urheber-, wettbewerbs-, marken-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen einschließlich der Einhaltung der Nutzungsbedingungen der Plattformbetreiber (vgl. Absatz 4.4), verstößt

8.4.2.    der Auftraggeber mit der monatlichen Vergütung ab Rechnungsstellung 4 Wochen in Verzug gerät,

8.4.3.    ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, oder aus anderen Umständen die Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers erkennbar wird, oder

8.4.4.    eine nach derzeitigem Stand nicht vorherzusehende grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards oder andere Umstände es dem Anbieter unzumutbar machen, die vertragliche Leistung zu erbringen.

8.5    Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

8.6    In den Fällen der 8.4.1 bis 8.4.3 ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Beendigung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

8.7    Im Falle des 8.4.4 hat der Auftraggeber für bis zum Zeitpunkt des Rücktritts erbrachte Leistungen des Anbieters die Vergütung in voller Höhe zu entrichten.

8.8    Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, bei Beanstandungen/Inanspruchnahme durch Dritte, worüber er den Auftraggeber umgehend zu unterrichten hat, ohne weitere Sachprüfung die Leistungserbringung, gegebenenfalls bis zur Klärung der Rechtslage, auszusetzen. In diesem Fall ist der Auftraggeber auch weiterhin zur Zahlung der vertragsgemäßen Vergütung verpflichtet. Er kann jedoch den Vertrag außerordentlich mit einer Auslauffrist von zwei Wochen kündigen.

8.9    Im Falle der Kündigung überträgt der Anbieter dem Auftraggeber auf Anforderung die Zugangsdaten für die Accounts auf eine durch den Auftraggeber mitgeteilte E-Mail-Adresse. Eine Übertragung der Blogseite ist ausgeschlossen.

8.10    Auf Wunsch des Auftraggebers kann eine Übertragung der Inhalte der Blogseite auf eine durch den Auftraggeber zu benennende Domain sowie eine entsprechende Anpassung der Verlinkungen auf den Social-Media-Plattformen erfolgen. Der Auftraggeber gewährt dem Anbieter in diesem Fall im für die Übertragung erforderlichen Umfang Zugang zu der neuen Zieldomain und übernimmt die durch den Anbieter mitgeteilten Kosten der Übertragung und Anpassung.


9.    Nutzungsrechtsübertragung

9.1    Soweit dem Anbieter durch oder im Zusammenhang mit der Leistungserbringung, jeglichen Ergebnissen der Leistungserbringung oder Teilen hiervon Urheber-, Leistungsschutzrechte oder sonstige Rechte zustehen oder entstehen, räumt der Anbieter dem Auftraggeber mit Eingang der vollständigen Bezahlung – im Falle der Beauftragung im Rahmen eines Online-Paketes mit Eingang des Paketpreises – alle für die Nutzung der vereinbarten Blogseite und Accounts auf Social Media Plattformen erforderlichen Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen ein. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers ruhen diese Nutzungsrechte.

9.2    Der Anbieter weist darauf hin, dass insbesondere im Falle eines gemäß Absatz 6.9 überlassenen Bildes aus einer Bilddatenbank jede über den in Absatz 6.9 beschriebenen Nutzungsumfang hinausgehende Nutzung Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche Dritter begründen kann.


10.    Haftung des Anbieters / Mängelbeseitigung

10.1    Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die Leistungserbringung mittels Software erfolgt, und dass Software niemals vollständig fehlerfrei erstellt werden kann. Der Anbieter kann insoweit nicht gewährleisten, dass die Leistungserbringung unter allen Hard- und Softwarekonstellationen („Systemkonfigurationen“), insbesondere unter Verwendung unterschiedlicher Internet-Browser, stets fehler- und unterbrechungsfrei läuft und sämtliche Fehler behebbar sind oder behoben werden. Insoweit ist keine absolut fehlerfreie Leistung geschuldet. Der Anbieter und seine Erfüllungsgehilfen erbringen die Leistung vielmehr so, dass sie bei Lieferung unter den verbreitetesten Systemkonfigurationen verwendbar sind. Unter unterschiedlichen Systemkonfigurationen kann das Erscheinungsbild eines Produktes aber unterschiedlich ausfallen, was unvermeidlich ist und keinen Mangel darstellt.

10.2    Für das Erreichen eines bestimmten Erfolges oder das Erzielen bestimmter Leistungsergebnisse haftet der Anbieter nur, soweit dies in einer schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich abweichend vorgesehen ist.

10.3    Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die Einblendung, Platzierung und Art der Darstellung von Accounts auf Social Media Plattformen nach den ihm bekannten Nutzungsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Plattformbetreiber erfolgt und ausschließlich im Ermessen der jeweiligen Plattformbetreiber liegt, welche die Art der Einblendung, Platzierung und Darstellung ändern können. Eine statische Einblendung oder bestimmte Platzierung sowie eine ständige Auffindbarkeit der Accounts sind folglich nicht geschuldet.

10.4    Im Falle ganz oder teilweise mangelhafter Leistung durch den Anbieter steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Nachbesserung zu. Schlägt die Nachbesserung dreimal fehl, so hat der Auftraggeber wahlweise ein Recht auf Herabsetzung des Preises (Minderung) in angemessener Weise oder Rücktritt. Die Minderung erfolgt in dem Umfang, in dem der Zweck des Vertrages beeinträchtigt wurde (maximal in Höhe der Vergütung für die jeweils betroffene Leistung). Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

10.5    Soweit es sich um offensichtliche Fehler handelt, sind Mängelrügen dem Anbieter innerhalb von 14 Tagen schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche, auch auf Schadensersatz, beträgt bei offensichtlichen Mängeln drei Monate.

10.6    Fällt die Leistungserbringung aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen höherer Gewalt, Streiks, aufgrund Änderungen gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. Sperrung oder Löschung durch Plattformbetreiber, Unerreichbarkeit der Social-Media-Plattformen, technische Probleme von Plattformbetreibern oder anderen Providern, o. ä.), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Wird durch die vorgenannten Umstände die Leistung unmöglich, so wird der Anbieter von der Leistungspflicht frei. Die vertraglichen Ansprüche des Anbieters lässt dies unberührt. Wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

10.7    Kommt der Anbieter mit Aktualisierungsleistungen in Verzug und ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, kann er, – sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – wegen des Verzögerungsschadens eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den Teil der vom Verzug betroffenen Leistungen verlangen. Weitergehende Ansprüche wegen des Verzugs hat der Auftraggeber, welcher Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, nur in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder bei Vereinbarung eines Fixgeschäftes.

10.8    Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

10.9    Zu Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Anbieter nur verpflichtet, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

10.10    Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Als vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten anzusehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf typische bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.

10.11    Nicht zu vertreten hat der Anbieter, wenn einzelne seiner Angestellten oder solcher seiner Erfüllungsgehilfen einfach fahrlässig bei der Abwicklung massenhafter Werbeaufträge gehandelt haben, und die Fehler durch notwendige und zumutbare Kontrolle und Überwachung nicht erkannt wurden (Ausreißer im Massengeschäft).

10.12    Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung übernimmt der Anbieter keine Haftung.

10.13    Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, ist die Haftung des Anbieters für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt auf Ersatz von Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Als wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten anzusehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Des Weiteren ist die Haftung auf Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens begrenzt.

10.14    Im Falle höherer Gewalt sind sämtliche Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

10.15    Vorstehende Haftungsbeschränkungen und Verjährungsregeln gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, für auf arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhende Ansprüche sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.


11.    Zahlungen / Aufrechnung / Zurückbehaltung

11.1    Der Preis der Leistungserbringung ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters oder einer entsprechenden einzelvertraglichen Vereinbarung. Im Falle der Beauftragung im Rahmen eines Online-Paketes ist der Preis für die Leistungserbringung im Preis des Online-Paketes enthalten.

11.2    Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt Rechnungsstellung durch den Anbieter zu Beginn der Leistungserbringung.

11.3    Rechnungsbeträge sind bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zu zahlen.

11.4    Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für die Mehrwertsteuer ist der Satz maßgeblich, der am Ende des jeweiligen Leistungszeitraumes gültig ist.

11.5    Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so kann der Anbieter den gesamten für die restliche Vertragslaufzeit offenen Rechnungsbetrag auf einmal in Rechnung stellen.

11.6    Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, die weitere Leistungserbringung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

11.7    Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.


12.    Eigentumsvorbehalt
Der Anbieter behält sich das Eigentum an den im Rahmen der Leistungserbringung an den Auftraggeber übergebenen Gegenständen bis zum Zeitpunkt des Ausgleiches sämtlicher Zahlungsforderungen des Anbieters gegen den Auftraggeber aus dem Vertragsverhältnis – im Falle der Beauftragung im Rahmen eines Paketes bis zum Ausgleich des Paketpreises – vor.


13.    Datenschutz

13.1    Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Leistungserbringung erforderlichen Daten einschließlich der Internetadressen der Blog- und Accountseiten werden in automatisierten Dateien gespeichert. Soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist, wird der Anbieter die vorstehend benannten Daten auch an mit ihm verbundene Unternehmen und/oder zur Auftragsabwicklung beauftragte Drittunternehmen (bspw. die Plattformbetreiber der jeweiligen Social Media Plattformen) übertragen. Mit Erteilung des Leistungsauftrags erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten.

13.2    Dem Auftraggeber ist bekannt, dass im Rahmen der Leistungserbringung – insbesondere im Rahmen der Einrichtung und Veröffentlichung der Blogseiten und Social Media Accounts – Namen, Anschriften und andere Erreichbarkeitsdaten zwingend und dauerhaft in Datenbanken gespeichert werden und von Dritten jederzeit einsehbar sind.

13.3    Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die veröffentlichten Daten einschließlich der Internetadressen der Blog- und Accountseiten in andere elektronische Verzeichnisse aufgenommen, für Informationszwecke genutzt und dabei gegebenenfalls im Rahmen der Integration aufbereitet und verändert werden können.

13.4    Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er der Verwendung seiner E-Mail-Adresse für Werbung des Verlages jederzeit widersprechen kann.

13.5    Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz verantwortlich ist, soweit die vereinbarungsgemäße Einsichtnahme, Verarbeitung und Beantwortung von Nutzerkommentaren als Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des § 11 BDSG anzusehen sein sollte.

13.6    Der Anbieter gewährleistet insoweit hinsichtlich der vereinbarungsgemäßen Einsichtnahme, Verarbeitung und Beantwortung von Nutzerkommentaren in seinem Verantwortungsbereich das Folgende:

13.6.1.    Die Datenverarbeitung durch den Anbieter richtet sich nach § 11 BDSG.

13.6.2.    Der Anbieter darf personenbezogene Daten für den Auftraggeber nur in dem den in der Artikelbeschreibung, im Vertrag und dessen Anlagen und diesen AGB geregelten Umfang und nach Weisung des Auftraggebers erheben, verarbeiten und nutzen. Eine Verwendung für andere Zwecke – worunter auch eigene Zwecke des Anbieters fallen – ist nicht erlaubt. Die verwendeten Daten werden von sonstigen Datenbeständen getrennt. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt.

13.6.3.    Auf Weisung des Auftraggebers hat der Anbieter unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen, personenbezogene Daten zu berichtigen, löschen und zu sperren.

13.6.4.    Macht ein Betroffener datenschutzrechtliche Ansprüche (z. B. auf Auskunft) geltend, so unterstützt der Anbieter den Auftraggeber, indem er nach Abstimmung mit dem Auftraggeber die Ansprüche erfüllt oder die Anfrage an diese weiterleitet.

13.6.5.    Der Anbieter bestätigt, dass ihm die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind. Der Anbieter sichert zu, dass er die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und sie auf das Datengeheimnis schriftlich verpflichtet.

13.6.6.    Der Anbieter stellt sicher, dass die Daten durch ein restriktives User-Verwaltungssystem jederzeit vor unbefugter Verarbeitung geschützt sind, dass der Zugang zu den Datenverarbeitungsanlagen durch entsprechende Schließtechnik und Berechtigungsvergabe auf den notwendigen Personenkreis beschränkt ist sowie dass durch den Einsatz entsprechender technischer Sicherheitssysteme nach dem aktuell üblichen Stand der Technik kein unbefugter Zugriff von außen möglich ist.

13.6.7.    Der Anbieter wird den Auftraggeber darauf hinweisen, wenn er der Ansicht ist, dass eine Weisung des Auftraggebers gegen Datenschutzvorschriften verstößt.

13.6.8.    Für den Ersatz von Schäden, die ein Betroffener wegen einer nach dem BDSG oder anderen Vorschriften für den Datenschutz unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitungen im Rahmen des Auftragsverhältnisses erleidet, ist der Auftraggeber gegenüber den Betroffenen verantwortlich. Soweit der Auftraggeber zum Schadensersatz gegenüber dem Betroffenen verpflichtet ist, bleibt ihm der Rückgriff bei dem Anbieter vorbehalten.

13.6.9.    Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts an Daten oder Unterlagen ist während der Vertragsdauer und danach (gleichgültig, aus welchem Grund das Auftragsverhältnis endet) ausgeschlossen.


14.    Sonstiges

14.1    Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag ist Bonn, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder sein Wohnsitz unbekannt oder im Ausland ist.

14.2    Sollten eine oder mehrere der in diesen AGB getroffenen Regelungen unwirksam sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht die Parteien eine Einigung herbeiführen, die den durch die unwirksame Bestimmung beabsichtigten Zweck erreicht.